Ausbildung zum Sozialversicherungsfachmann FA / zur Sozialversicherungsfachfrau FA

Sozialversicherungsfachmann/-fachfrau mit eidg. Fachausweis

Zielgruppe zum Lehrgang
Für den Besuch des Lehrganges ohne Prüfung sind keine spezifischen Voraussetzungen nötig.

Inhalt
– Soziale Sicherheit (Struktur, Geschichte, volkswirtschaftliche und rechtliche Aspekte)
– Die Sozialversicherungen der Schweiz (AHV, IV, EL, ALV, BV, KV, UV, MV, EO, MSE und FZ)
– Sozialhilfe (SH)
– Koordination
– Recht

Dauer
4 Semester berufsbegleitend (total ca. 336 Lektionen)

Kosten
Bruttopreis* CHF 8’550.00
Subventionen (50% Bundesbeitrag) CHF 4’275.00

Ihr Nettopreis CHF 4’275.00

Mit dem Antritt zur eidgenössischen Prüfung erhalten die Studierenden den entsprechenden Subventionsbeitrag vom Bund direkt ausbezahlt. Für die Studierenden wird sich der Systemwechsel mindestens neutral, wenn nicht sogar finanziell vorteilhaft auswirken. Diese Regelung gilt für alle Bildungsinstitute in der Schweiz und betrifft sämtliche eidgenössischen Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen.

Lehrmittel
– Die Bücher, wie der „Leitfaden schweizerischen Sozialversicherung“ von Gertrud E. Bollier und Ordner (z. B. von der SUVA), werden vom KV für   Sie bestellt und Ihnen in physischer Form übergeben.
– Die Gesetzessammlung ist nicht im Preis enthalten und muss von Ihnen selbst beschafft werden. Zu Beginn des Lehrgangs wird der Kursleiter Ihnen dazu einige Empfehlungen dazu geben.

Im Schnitt kostet die Gesetzessammlung ca. CHF 350.00

Rechnungsstellung erfolgt pro Studienjahr, d.h. Totalbetrag in 2 Raten à CHF 4’275.00

Lehrgang «Sozialversicherungsfachmann/-fachfrau mit eidg. Fachausweis 2025-2027»
In Luzern bieten wir Ihnen im 2025 folgenden Lehrgang an:

Kurscode: LSOZ/2527-A, Dienstagsklasse
– Beginn: 14.10.2025 (Ende: September 2027)

1. + 2. Semester: 17.45-20.30 Uhr; möglicher Unterricht an einigen Samstage 8.30 – 12.00 Uhr

3. + 4. Semester: 17.45-20.30 Uhr und samstags 8.30 – 12.00 Uhr

Kurscode: LSOZ/2527-B, Mittwochsklasse
– Beginn: 15.10.2025 (Ende: September 2027)

1. + 2. Semester: 17.45-20.30 Uhr; möglicher Unterricht an einigen Samstage 8.30 – 12.00 Uhr

3. + 4. Semester: 17.45-20.30 Uhr und samstags 8.30 – 12.00 Uhr

Infos/Beratung
Vito Pandolfo
Schulleiter
Tel. 058 277 24 74
E-Mail: vitopandolfo@swissonline.ch

Administrative Organisation
Kaufmännischer Verband Luzern
Dreilindenstrasse 20
6006 Luzern
Tel. 041 417 16 23

Zielgruppe zur Prüfung
Für die Zulassung an die Eidg. Prüfung müssen einer der beiden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Eidg. Fähigkeitszeugnis einer mind. 3-jährigen Grundbildung oder ein Maturitätszeugnis sowie eine mind. 3-jährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich
  2. Eidg. Berufsattest einer mind. 2-jährigen beruflichen Grundbildung sowie eine mind. 5-jährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich)Fragen über die Zulassung können an das Sekretariat der Prüfungskommission gestellt werden (sekretariat@feas-fias-svs.ch)Die Schule kann leider keine verbindliche Auskunft über die Zulassung an die Prüfungen erteilen, wenden Sie sich immer an das Sekretariat der Prüfungskommission.
    Externe Prüfungsgebühr siehe www.feas.ch

Prüfung
Prüfungsordnung vom 21.7.2015 (Gültig ab 1.1.2017)

Liste der erlaubten Hilfsmittel an der Berufsprüfung

Wegleitung 2015 (Gültig ab 1.1.2017)

Abschluss
Sozialversicherungsfachmann FA

Sozialversicherungsfachfrau FA